Als Rechtsanwältin berate ich und vertrete meine Mandanten in Fragen des Erbrechts in Polen.
Im Rechtsgebiet Erbrecht in Polen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Die Kanzlei unterstützt deutsche Mandanten komplex den Nachlass in Polen abzuwickeln. Wir betreuen die Führung der Nachlasssache von Anfang an bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei der Nachlassabwicklung arbeitet die Kanzlei eng mit den Immobilienmaklern und den Notaren zusammen.
Die Kanzlei unterstützt die Mandanten bei dem Erbscheinsverfahren in Polen. Wir beantragen einen Erbschein beim Gericht oder setzten uns in Kontak mit dem Notar, damit dieser die Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung erteilt.
Die Kanzlei beratet auch den Mandanten, wie man reibungslos die Erbschaft nach dem Erblasser, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hatte, ausschlagen kann. Nach polnischem Recht, ähnlich wie nach dem deutschen, haften die Erben für die Schulden des Erblassers. Deshalb ist es immer wichtig beim grenzüberschreitenden Fall sich professionell beraten zu lassen.
Die Kanzlei beschäftigt sich auch mit dem Erbschaftssteuerrecht in Polen. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen und hinterließ auch hier sein Vermögen, ist es wichtig nicht zu vergessen, dass nach der Ausstellung des Erbscheins die Erben auch die Erbschaftsteuer beim polnischen Finanzamt erledigen sollen.
Die Kanzlei betreut auch alle anderen Erbsachen. Wir vertreten die Mandanten z.B. bei den Pflichtteilsklagen oder unterstützen bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EUErbVo), hat sich die Situation der Erben stark verändert. Die wichtigsten Fragen, die sich die Erben bei den grenzüberschreitenden Fällen stellen, lauten: „welches nationale Erbrecht im solchen grenzüberschreitenden Fall anzuwenden ist?“ und „welches Gericht ist in diesen Fällen zur Regelung der Nachlassangelegenheiten eigentlich zuständig?“. Bei den Erbfällen, die ab 17.08.2015 stattfinden, gilt Nachlasseinheit. Somit ist die Zuständigkeit des Gericht als auch das anzuwendende Recht grundsätzlich von dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes abhängig. Das bedeutet, dass wenn ein deutscher Erblasser seinen Lebensmittelpunkt in Polen hatte, findet automatisch das polnische Recht Anwendung, wenn nicht vorher eine Rechtswahl getroffen wurde. Dieses Ergebnis ist auch zutreffend, sogar wenn solcher Erblasser das Vermögen (Bankkonto, Immobilien) in Deutschland hinterlassen hat. Für Entscheidungen in Erbsachen, sind grundsätzlich die Gerichte (oder sonstige Stellen) nur eines EU-Mitgliedstaats für den gesamten Nachlass zuständig (sogenannte internationale Zuständigkeit).
Bei dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in Polen richten sich nach dem polnischen Recht auch die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft. Die Nachlassfragen können sehr kompliziert sein. Deshalb empfiehlt es sich, an einen professionellen Rechtsanwalt zu wenden. Meine Rechtsanwaltskanzlei konzentriert sich auf das Erbrecht in Polen. Seit fast 10 Jahren unterstütze ich meine Mandanten in allen Belangen rund um Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht in Polen. Ich vertrete meine Mandanten bei Pflichtteilklagen, im Erbscheinverfahren als auch bei Erbfällen mit deutsch-polnischen Auslandsbezug.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Sehr kompetente Beratung und schnelle Abwicklung. Empfehlenswert.
Paul WoznyIch persönlich empfehle die Dienste der Kanzlei definitiv weiter. In meinem Fall ging es um um eine Erbschaftsangelegenheit. Da ich der polnischen Sprache nicht mächtig bin, brauchte ich Unterstützung. Der Kontakt hat per Telefon und Mail immer sehr gut und schnell funktioniert. Alle Anliegen wurden sofort behandelt und umgesetzt. Auch bei den Terminen beim Notar vor Ort habe ich mich dank der Unterstützung immer sehr gut gefühlt. Dank der Unterstützung ist mein Anliegen komplett geregelt worden und die Sprachbarriere war dadurch auch kein Problem. Vielen Dank nochmal für Alles !!!
isi bell