Erbausschlagung in Polen
Haben Sie gerade erfahren, dass Ihr Verwandte in Polen verstorben ist und sein Nachlass überschuldet ist? Um keine Haftung für die Schulden des Erblassers tragen zu müssen, lassen Sie sich vom professionellen Rechtsanwalt beraten.
Bitte beachten Sie, dass anders als nach deutschem Recht, die Ausschlagung in Polen nur wirksam ist, wenn die Person in dem Moment der Ausschlagung zu den aktuellen Erbenkreis gehört. Somit wenn z.B., der Erblasser Ihr Großvater war, sollte erst sein Sohn die Erbschaft ausschlagen. Erst danach kommt zum Erbfolge das Enkelkind, das auch solche Erklärung abgeben darf.
Die Ausschlagung findet in Polen vor dem Notar oder dem Amtsgericht statt. Es ist auch möglich, dass Sie die Schriftverkehr vom polnischen Nachlassgericht gerade erhielten und erst ab diesem Moment wissen Sie, dass Sie zum Erbenkreis gehören und die Erbschaft ausschlagen wollen. Somit zögern Sie sich nicht unsere Rechtsanwaltskanzlei zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen die Ausschlagung reibungslos und schnell durchzuführen. Dazu brauchen Sie auch nicht nach Polen zu reisen. Meine Mandanten erteilen mir eine entsprechende Vollmacht, die durch meine Rechtsanwaltkanzlei vorbereitet wird. Die Unterschrift in der Vollmacht soll durch den Notar in Deutschland beglaubigt werden. Danach soll der deutsche Notar die Vollmacht an das zuständige Landgericht weiterleiten um die Urkunde mit Apostille zu versehen. Mit solcher Vollmacht darf ich Sie in Polen vertreten und die Erbausschlagung für Sie erledigen.