Erbschaftsteuer in Polen
Grundsätzlich nach dem Erbschaftserwerb in Polen müssen die Erben entweder eine entsprechende Steuererklärung oder die Anzeige beim Finanzamt vorlegen. Ob die Erben in Polen eine Erbschaftsteuer zahlen müssen, ist von der Steuergruppe abhängig. Nach dem polnischen Recht richten sich die Steuergruppen nach dem Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erbe. Gehören somit die Erben zu der nahestehenden Familie des Erblassers (wie z. B. Ehegatte, Geschwister, Kinder, Enkelkinder) dürfen sie sich von der Steuerpflicht befreien lassen. Dazu müssen sie aber ein entsprechendes, richtig ausgefülltes Formular beim Finanzamt in Polen vorlegen. Es ist wichtig, dass die Erben das innerhalb von 6 Monaten ab der Erteilung des rechtskräftigen Erbscheins oder ab der Erteilung der Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung durch den Notar tun müssen. Wird diese Frist versäumt, sind die Erben zur Steuerzahlung verpflichtet.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Republik Polen und Bundesrepublik Deutschland es kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt, welches die Erbschaftssteuer angeht. Das bedeutet leider für die Erben, dass die Erbschaftssteuer sowohl in Polen als auch in Deutschland bezahlt werden muss. Bitte beachten Sie, dass immer wenn Sie nach dem Erbschaftserwerb eine Handlung in der Form der notariellen Beurkundung unternehmen möchten (z.B. Verkauf der Nachlassimmobilien, Nachlassteilung) benötigen Sie eine entsprechende Bestätigung des Finanzamts. Aus dieser Bestätigung soll sich ergeben, dass entweder die Steuerpflicht bezahlt worden ist oder die Erben sich von der Steuerpflicht befreit gelassen haben.
Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer in Polen sind ziemlich kompliziert. Deshalb ist es immer vernünftig sich rechtlich beraten zu lassen. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Finanzamt und erstatten entsprechende Anzeigen oder Steuererklärungen. Wir beantragen auch entsprechende Bestätigungen, die zum Verkauf der Immobilien, die zum Nachlass gehören, notwendig sind.