Die Kanzlei betreut auch alle anderen Erbsachen. Gibt es eine Auseinandersetzung zwischen den Erben und ist es unmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden, setzen wir die Rechte unsere Mandanten bei einem polnischen Gericht durch.
Wir bieten Ihnen insbesondere an: - Geltendmachung Ansprüche auf einen Pflichtteil
- Testamentsanfechtung beim Erbscheinsverfahren
- Nachlassteilung
- Feststellung der Nichtigkeit der Enterbung,
- Unwürdigkeit und Undankbarkeit bei Erbschaftsangelegenheiten